Hasloh muss Aufbauplan ändern
Bericht vom 6. April 1961
Widerspruch in Kiel / Vorschlag des Kreises: Keine neuen Baugebiete westlich der Bundesstraße 4
Kreisbauamtmann Schulze (stehend) erläuterte den Hasloher Aufbauplan.
Rechts neben ihm Bürgermeister Bruno Brandt sowie die Gemeindevertreter Peter Suhr, Paul Hanke und Jakob Vorreiter (SPD). Ganz links der CDU-Vertreter Hermann Warnke.
Wie andere Gemeinden hat auch Hasloh Schwierigkeiten mit seinem Aufbauplan. Er ist, obgleich vom Kreis Pinneberg befürwortet, vom Kieler Sozialministerium nicht genehmigt worden. Deshalb sah es die Gemeindevertretung auch in ihrer gestrigen Sitzung in der Bahnhofsgaststätte, an der auch Kreisbauamtmann Schulze, Kreisausschussmitglied Hermann Klingenberg und Bürgermeister Liesenberg, Friedrichsgabe, teilnahmen, als ihre Aufgabe an, einen Weg zu suchen, der für Hasloh gangbar ist und das Kieler Sozialministerium und das Landesplanungsamt geneigt macht, mit der Gemeinde weiter zu verhandeln.
Zuvor hatte Bürgermeister Brandt eingehend über die Kieler Verhandlungen berichtet, an denen auch Vertreter des Kreises Pinneberg teilnahmen. Dabei habe sich wieder einmal gezeigt, dass die örtliche, der Jetztzeit angepaßte Planung nur zu leicht mit der überregionalen, in Jahrzehnten denkenden Landesplanung kollidiert. In Hasloh und Pinneberg sei man zwar der Ansicht gewesen, dass das im Hinblick auf den Hasloher Aufbauplan nicht der Fall sei. Man habe sich aber in Kiel belehren lassen müssen, meinte Brandt.
Besonders sei Hasloh darauf aufmerksam gemacht worden, dass es in einem „Negativgebiet" liege, von dem nach dem Willen der Landesregierung möglichst die Außeneinwirkungen (Hamburg) abgewehrt werden sollen. Diese Ausstrahlungen Hamburgs sollen in den Trabantenstädten und vielleicht noch in den anderen Orten der Aufbauachsen rund um Hamburg abgefangen werden, aber nicht in Hasloh, das nach dem Willen der Großraumplaner noch nicht an der Reihe ist. Nur für den örtlichen Bedarf solle deshalb, immer nach dem Willen Kiels, Hasloh planen.
Diese Ausführungen, mit denen Brandt das Ergebnis der Besprechungen zusammenfasste, wurden von Kreisbauamtmann Schulze bestätigt. Er sagte es noch deutlicher: Kiel ist nicht bereit, Haslohs Plan, 28 Hektar als Aufbaugebiet auszuweisen, zu akzeptieren, da er seinen Vorstellungen von dem, was in den „Passivzonen“ geschehen soll, widerspreche. Deshalb müssten Abstriche von der Gemeindevertretung vorgenommen werden, um von Kiel kein endgültiges Nein zu bekommen, das das Ende aller Bemühungen Haslohs um einen geregelten Aufbau des Ortes bedeuten würde.
Schulze schlug vor, westlich der Bundesstraße 4 möglichst keine neuen Flächen als Baugebiet auszuweisen. Wenn Hasloh darauf verzichte, würde die Gemeinde vermeiden, daß es zu einem verstärkten Querverkehr über die Bundesstraße 4 in Ost-West-Richtung komme. Außerdem könnten auch einige andere FIächen aus dem Aufbauplan herausgenommen werden, um Kiel den guten Willen Haslohs zu zeigen. Ihr Fehlen im Aufbauplan könnte die Gemeinde verschmerzen, da mit einer Bebauung in absehbarer Zeit doch nicht zu rechnen sei. Bei diesen Zugeständnissen bestehe die Aussicht, sagte Schulze, dass sich die Vertreter der Landesplanung und des Sozialministeriums zu einem Ortstermin bereitfinden würden, in dem die strittigen Einzelfragen geklärt werden könnten.
In der regen Diskussion kam der Unwillen der Gemeindevertreter über diese Art der Auslegung des Begriffes „Planungshoheit der Gemeinden“ in Kiel zum Ausdruck. Ausführlich wurden alle Einzelheiten des Planes besprochen, wobei schnell Einigkeit darüber bestand, dass im Aufbauplan unbedingt das etwa 2,5 Hektar große Hardersche Gelände bleiben müsse, das von der Firma Oelting in Pinneberg für die Bebauung mit 36 Häusern erworben wurde.
Es geht dabei nicht so sehr um diese neuen Häuser, als darum, dass das Unternehmen sich verpflichtet hat, ohne Kosten für die Gemeinde einen Sielzug durch diese Siedlung zu bauen, die in der Entwässerung ausgesprochenes Notstandsgebiet ist. Müsste Hasloh selbst die Sanierung durchführen, hätte die Gemeinde eine Million Mark aufzubringen, wozu sie nicht in der Lage ist.
Nur unter der Bedingung, dass es der Gemeinde gestattet wird, das Sanierungsvorhaben ohne Eigenbelastung in Zusammenhang mit den Bauplänen der Firma Oelting zu lösen, erklärten sich neun Gemeindevertreter gegen eine Stimme bereit, der Reduzierung des Aufbaugebietes an anderer Stelle zuzustimmen.
Daraus resultierte im Juli 1963 die Genehmigung des Hasloher Bebauungsplan 1.
Er betraf das Dreieck zwischen Dorfstraße, Alter Kirchweg und Achtern Felln: