Politische Entwicklung von „Herslo / Herkesloh / Hasloh“ im Holsteiner Raum bis zur Konstituierung als Bundesland „Schleswig-Holstein“ im Nachkriegsdeutschland im Jahre 1949
Die Gebietsherrschaft oblag zum Zeitpunkt der ersten urkundlichen Erwähnungen Haslohs Grafen aus dem Adelsgeschlecht des „Hauses Schauenburg“. Bereits im Jahr 1110 hatte Herzog Lothar von Sachsen den Grafen Adolf I. mit den Grafschaften Holstein und Storman belehnt. In den Folgejahrzehnten versuchten dänische Könige ihre Herrschaft nach Süden ins Holsteinische auszudehnen. Dies zunächst mit erfolgreichen kriegerischen Gebietserweiterungen. 1227 gelang unter dem Schauenburger Grafen Adolf IV. die Rückeroberung Holsteins von Dänemark. Und er festigte mit dem Sieg nicht nur die Herrschaft der Schauenburger über Holstein, sondern gewann gleichzeitig im benachbarten Schleswig erheblich an Einfluss. Dies führte dazu, dass holsteinische Adelige zunehmend Landbesitz im Nachbarherzogtum erwarben, was zu beidseitigen sozialen und materiellen Verflechtungen in den aneinander angrenzenden Räumen führte und mit den Jahren auch mental und kulturell integrativ zu wirken begann
1290 gingen aus weiteren Nachfolgelinien der Schauenburger schließlich drei holsteinische Teilgrafschaften hervor (H.-Plön, H.-Pinneberg, H.-Rendsburg). Die Rendsburger Linie erwies sich als besonders starke Macht. Sie nutzte 1326 eine Herrschaftskrise Dänemarks und die damit einhergehende Schwäche des Staates aus, um auf das benachbarte Herzogtum Schleswig zuzugreifen: Die Deutschen stellten in jener Zeit der Wirren in Dänemark für drei Jahre den dänischen König und bekamen Schleswig als Lehen übertragen. Nachfolgend konnte Dänemark Schleswig mit erfolgreichen kriegerischen Auseinandersetzungen wieder enger an sich binden. 1386 einigten sich Dänemark und Deutschland darauf, das - episodisch zum Fürstentum aufgestiegene - Herzogtum Schleswig mit der deutschen Grafschaft Holstein unter einer Landesherrschaft zu vereinigen. Schauenburger Grafen der dominierenden Erblinien aus H.-P. und H.-R. regierten dann bis zu ihrem Aussterben im Jahr 1459 beide Landesteile. Dabei umgingen sie Erbrechte der Pinneberger Linie. Um jedoch Schleswig und Holstein auf Dauer zusammenhalten zu können, wählten die Stände (Adel, Städte, Kirchen) beider Länder 1460 König Christian I. von Dänemark zum „Herzog“ von Schleswig und zudem zum „Grafen“ von Holstein.
Um seine Wahl durchsetzen zu können, musste Christian I. der zuvor in den Schauenburger Territorien Schleswig und Holstein starken Ritterschaft bedeutende Zugeständnisse machen. Diese gingen als sogenanntes „Ripener Privileg“ in die Geschichte ein. Dabei handelte es sich um einen von Christian I. verfassten „Freiheitsbrief“, der bis heute berühmtesten Urkunde Schleswig-Holsteins. Die darin besonders hervorgehobene Passage: „ewich tosamende ungedeelt“, galt lange als Bekenntnis zur Unteilbarkeit von Schleswig und Holstein. Nach späterer Geschichtsschreibung drückte sie aber lediglich den Wunsch nach innerem Frieden aus und nicht zugleich den Anspruch auf die Eigenständigkeit Schleswig-Holsteins. Noch während der Regierungszeit Christians I. erhob der römisch-deutsche Kaiser die Grafschaft Holstein 1474 als reichsunmittelbares Lehen zum „Herzogtum Holstein“. Christian I. war somit in Personalunion dänischer König sowie Herzog in Schleswig und in Holstein. Während er das eng als Teil an Dänemark gebundene Schleswig als dänisches Lehen regierte, hatte er in Holstein die Funktion eines Vasallen des römisch-deutschen Kaisers. Die ehemalige Grafschaft Holstein war demgemäß ab 1474 Teil des Römischen Reiches Deutscher Nation.
Die Personalunion zwischen Schleswig / Holstein und Dänemark ab 1460 bestand bis zum Deutsch-Dänischen Krieg 1864. Jedoch kam es auch unter dem Dach der Personalunion bereits ab 1490 wieder zu erheblichen Erbstreitigkeiten. Dies gipfelte u. a. 1544 in umfassenden Arrondierungen, in deren Verlauf die Herzogtümer zwischen König Christian III. und sei-nen beiden Halbbrüdern Johann dem Älteren und Adolf I. in mehrere Anteile aufgeteilt wurden. Adolf I. wurde Begründer des Hauses Schleswig-Holstein-Gottorf. Zudem gelang es der Gottorfer Linie, phasenweise in Teilen Schleswigs und in Holstein eine stabile fürstliche Herrschaft zu etablieren. Und außerdem strebten die Schleswiger nach Souveränität, die sie letztlich aber nicht durchsetzen konnten. Nach zahlreichen weiteren Gebietsarrondierungen und damit einhergehenden Herrschaftswechseln, hatten sich die Konfliktparteien gegenseitig abgenutzt.
1773 fand die Zeit der Landesteilungen mit dem Vertrag von Zarskoje Selo ihr Ende, der eine epochale Bedeutung für die Staatlichkeit Dänemarks erlangen sollte. Denn in ihm wurde die Konfiguration Dänemarks als dänischer Gesamtstaat festgeschrieben. Damit fiel auch die Herrschaft über die Herzogtümer Schleswig und Holstein wieder allein dem dänischen König zu. Dem dänischen Gesamtstaat gehörten, neben dem Mutterland sowie Schleswig und Holstein, zeitweise noch Norwegen, Island, die Faröer Inseln und das Herzogtum Lauenburg an.
Die Konfiguration Dänemarks zu einem „Gesamtstaat“ war eines der besonders herausstechenden politischen Ziele dänischer Staatskunst im gesamten 18. Jahrhundert. Denn Dänemark regierte seinerzeit in Form einer Personalunion sowie durch Elemente einer gemeinsamen, institutionalisiert zusammengefassten Regierung ein aus vielen Teilterritorien bestehendes Herrschaftsgebiet. Dieses umfasste in seinen Teilgebieten staatsrechtlich, kulturell, sprachlich, konfessionell etc. unterschiedlich zusammengefügte Bevölkerungen. Darunter waren neben Dänen u.a. Deutsche, Norweger, Sami, Isländer, Färinger, Nordfriesen, Nikobaresen, Tamilen und Inuit (Grönländer). In der Zeit, in der die Konstruktion des Gesamtstaates noch nicht gelungen war, sprach man mit Bezug auf die dänische Monarchie auch von einem „Konglomeratstaat“, der weder über ungeteilte Landesherrschaften noch kaum über flächendeckend funktionstüchtige Verwaltungen verfügte. Jenes gab den in vielen Teilen des dänischen Territoriums noch absolutistisch denkenden und handelnden Obrigkeiten Freiräume, an ihren vorherrschenden besitz- und machtorientierten Herrschaftsvorstellungen festzuhalten.
Dies stand im Gegensatz zum reformoffenen Mutter-Staat Dänemark. Bereits 1660-1665, also wenige Zeit nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges, begann der dänische König damit, sich Zielvorstellungen der beginnenden „Epoche der Aufklärung“ und deren Ideale zu eigen zu machen. Er umgab sich zunehmend mehr mit einem Beraterkreis, dessen Mitglieder über Netzwerke mit Debattierclubs, Lesegesellschaften und Vereinen verbunden waren. Sie entstammten zumeist dem liberal denkenden sowie gebildeten Bürgertum und weniger dem Adel. Und sie strebten danach, vor allem das Effizienzdenken im Regierungshandeln und in der Ökonomie unter dem vereinten Dach von Lebenswelten mit wachsender Liberalität sowie humanen und sozialen Erneuerungen auf den Weg zu bringen. In der Folge wurden bald immer mehr beachtenswerte Reformprojekte verwirklicht, die Dänemark zum europaweit beäugten Prototyp eines europäischen Staatswesens auf dem Weg in die Moderne werden ließen. Dies strahlte auch auf Schleswig-Holstein nachhaltig aus. Und dies insbesondere dadurch, dass begabte (bürgerlich-liberale) Kräfte aus allen Teilen des Landes am dänischen Königshof beschäftigt wurden und als persönlich ausstrahlende Transformationsriemen auch in ihren Heimatorten innovativ zu wirken begannen.
Ab 1840 verschärften sich im dänischen Gesamtstaat lange vorhandene gegensätzliche Auffassungen über die Eigenständigkeit und nationale Zuordnung des Herzogtums Schleswigs zwischen deutschen und dänischen Schleswig-Holsteinern. Diese spitzten sich im Zuge der Deutschen Revolution von 1848, die weithin deutsche Fürstentümer, aber auch andere europäische Gebiete unter preußischer und österreichischer Herrschaft erfasst hatte, zu. Die Aufständischen verlangten demokratische Verfassungen, die Einigung der größeren deutschen Fürstentümer, eine Nationalversammlung und eine von ihr bestimmte liberale Verfassung. Die sogenannte „Schleswig-Holstein-Frage“ wurde Teil dieses überregionalen Revolutionsereignisses. Im März 1848 kam es zur sogenannten „Schleswig-Holsteinischen-Erhebung“, die bis 1852 zu einem Bürgerkrieg führte. Die schleswig-holsteinische Bewegung forderte die Aufnahme eines „vereinigten“ Schleswig-Holsteins in den Deutschen Bund. Hingegen forderten umgekehrt dänische Nationalliberale die Aufnahme des Herzogtums Schleswig in das Königreich Dänemark. Beide Seiten verfolgten mit der Forderung nach erweiterten liberalen Grundrechten und deren Verankerung in neuen Verfassungsrechten weitgehend gleichförmige Ziele. Hinsichtlich der Frage der nationalen Zuordnung Schleswigs blieben beide Seiten einander feindlich gesinnt. Es kam dann zur kriegerischen Auseinandersetzung. Die in die Geschichte eingehenden Kämpfe wurden fortan als „Erster Deutsch-Dänischer-Krieg“ bezeichnet. Im Londoner Protokoll (1852) garantierten internationale Großmächte den dänischen Gesamtstaat. Jedoch musste zugleich auch Dänemark garantieren, zukünftig Schleswig nicht näher als Holstein an sich zu binden.
Der deutsch-dänische Streit über die Schleswig-Holstein-Frage konnte allerdings auf Dauer nicht befriedet werden. 1864 kam es im Gefolge dessen zum sogenannten „Zweiten Deutsch-Dänischen Krieg“, den Preußen im Verbund mit Österreich führte. Im April des Jahres führten die Kriegshandlungen bei den Düppeler Schanzen zur Entscheidungsschlacht (40.000 Angreifer, 27.000 Verteidiger, 2900 Tote und Verwundete), mit den Dänen als Verlierer. Anschließend wurden Schleswig und Holstein als Kondominium von den beiden Siegermächten regiert. Aber bereits 1865 kam es zur Aufteilung der Verwaltung zwischen beiden Mächten, wobei Holstein an Österreich fiel. Unversöhnliche Streitigkeiten über die Gebietszukunft der beiden Herzogtümer führten dann, als eine von mehreren Ursachen im sich um die Forderung Preußens nach einem Bundesstaat verschärfenden Konflikt zwischen Preußen und Österreich im Deutschen Bund, 1866 zum Krieg zwischen beiden Rivalen. Und 1866 besetzten die Preußen auch Holstein. Im Jahr 1867 wurde Schleswig-Holstein schließlich als Provinz in das preußische Staatsgebiet eingegliedert. Preußen hatte es abgelehnt, Schleswig-Holstein zu einem eigenständigen Staat im Deutschen Bund zu erheben.
Als Element der Provinz Schleswig-Holstein im Staatsgebiet des Königsreichs Preußen durchlebte Hasloh nach dem Zweiten Deutsch-Dänischen Krieg die Transformation deutscher Kleinstaaten hin zur Gründung eines Deutschen Nationalstaates, in dem nach der Krönung des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser das „Deutsche Reich“ als „Konstitutionelle Monarchie“ entstand. Darin gingen Preußen und somit auch dessen Provinz Schleswig-Holstein mit auf, wobei Preußen die dominierende Macht unter den Gliedstaaten des Reiches innehatte und bis Ende des Ersten Weltkrieges 1918 beibehielt. Zur Reichsgründung war es 1871 nach dem Ende des 1870 begonnen „Deutsch-Französischen Krieges“ gekommen. Historisch wird der Krieg 1870-1871 seither mit Bezug auf die Integrationsfolgen der Kriege zwischen Preußen- und Dänemark und dann zwischen Preußen und Österreich als „Dritter deutscher Einigungskrieg“ bezeichnet.
Während mit der Kaiserkrönung die äußere Reichsgründung vollzogen war, blieb das politisch wie gesellschaftlich unter dem Ersten Reichskanzler Otto von Bismarck konservativ und stark obrigkeitsstaatlich reglementierend geführte Reich in seinem Inneren vielfältig gespalten. Dies äußerte sich insbesondere im Machtanstieg politisch-sozialer Oppositionskräfte, die Bismarck als besonders starke Gefahr für den konservativen Staat ansah und entschieden zu unterdrücken versuchte. Hervorstechend war dabei zum einen der „Kulturkampf“, mit dem der Kanzler die allgemeine Einflussmacht des politischen Katholizismus erheblich einschränkte. Zum anderen galt sein Kämpfen gegen oppositionelle Kräfte der stark anwachsenden Arbeiterbewegung bzw. der Sozialdemokratie, die er geradezu als feindlich betrachtete. Zugleich vollzogen sich mit der Reichsgründung besonders prägende Gestaltungsereignisse, vor allem verbunden mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der sogenannten Gründerzeit, dem damit verbesserten Wohlstand vor allem neuer höherer Bevölkerungsschichten und die Auswirkungen auf zunehmend freiheitlicher sich herausbildende sozio-kulturelle Modernisierungen. Hinzu kamen die kolonialen außenpolitischen Bestrebungen, der Militarismus mit den forcierten Aufrüstungsprogrammen, die für damalige Zeiten modernen Sozialversicherungsgesetze.
Hasloh nahm an diesen Entwicklungen in erster Linie durch die Einwirkungen dreier Impulse teil: dem Aufwuchs einer breiteren Anzahl gedruckter Medien, den Industrialisierungsschüben der Gründerzeit sowie der Stärkung kommunaler Selbstverwaltungsrechte. Die Medien, vor allem auch die kontrovers auftretenden oppositionellen Schriften, wurden zunehmend informationswirksam. Sie eröffneten den Blick über die regionale Presse hinaus und dürften sich auch in örtlichen Gestaltungsvorstellungen belebend und bewusstseinsbildend verankert haben. Die Industrialisierungen mit den Städten Altona und Hamburg vor der Haustür schufen außerhalb des Dorfes neue und besser als in der Landwirtschaft bezahlte Arbeitsplätze. Dies führte angesichts der bereits vorangegangenen Schaffung zeitgemäßer Verkehrsanschlüsse (Holsteiner Chaussee / Eisenbahn) zur Mobilitätsverbesserung, die die Hasloher nicht nur als Arbeitspendler und selbständige Geschäfts-leute, sondern auch zur Verwirklichung anderer persönlicher Entfaltungschancen nutzten, wie etwa den Besuch höherer Schulen in Altona und der breiten städtischen Freizeit- und Kulturangebote.
Die Stärkung kommunaler Selbstverwaltungsrechte stellten einen im Deutschen Reich von der Politik bewusst ausgeworfener „Köder“ dar, um den „Charakter eines neuen deutschen Gesamtstaates“ im Angesicht noch vorhandener, nach traditionellen Privilegien gesinnter Anhänger kleinstaatlich-restaurativen Denkens langfristig fest in die neue Staatspolitik einbinden zu können. Mit diesen Entwicklungen waren für die Bürger Haslohs erweiterte Chancen im Ringen um den Ausbau fortschrittlicherer politischer Beteiligungsstrukturen verbunden, also von elementaren Voraussetzungen eigenbestimmter gemeinschaftlicher Gestaltung ihres Lebensortes. Politische und soziale Instabilitäten in der Weimarer Republik, vor allem aber die Diktatur der Naziherrschaft, unterhöhlten dann für Jahrzehnte den weiteren Ausbau freiheitlicher, demokratischer Selbstgestaltungschancen.
Nach Ende des Ersten Weltkriegs (1914-1918) kam es als Folge des Versailler Vertrags 1920 zu einer Volksabstimmung in Schleswig. Dessen nördlicher Teil entschied sich für eine Zugehörigkeit zu Dänemark. Und in der südlichen Zone sprachen sich 80 Prozent der Wähler für einen Verbleib im Deutschen Reich aus.
Das heutige Land Schleswig-Holstein ging am 23. August 1946 aus der Provinz Schleswig-Holstein im Freistaat Preußen des Nazi-Deutschlands hervor. Es grenzt im Norden an die dänische Region Syddanmark, über eine Seegrenze im Fehmarnbelt an die dänische Region Seeland, im Süden an das Land Niedersachsen und die Freie und Hansestadt Hamburg sowie im Südosten an das Land Mecklenburg-Vorpommern. 1949 wurde Schleswig-Holstein mit der vom Landtag verabschiedeten Landesatzung, die am 12. Januar 1949 in Kraft trat, Bundesland der föderalen Bundesrepublik Deutschland. Nach weiteren Jahren kam es zu mehreren Gebietsarrondierungen im nördlichen Bundesland, wovon bis 1970 auch der Kreis Pinneberg und somit auch die Einwohnerschaft Haslohs betroffen war.
1955 wurden mit den „Bonn-Kopenhagener Erklärungen“ die Grundlagen für ein konstruktives, nunmehr kontinuierlich besser zu gestaltendes Verhältnis in den deutsch-dänischen Gemeinschaftsbeziehungen verabschiedet.