Ein Überblick
Einordnung der Siedlungsentwicklung von „Herslo / Herkesloh / Hasloh“ in die Geschichte Schleswig-Holsteins
Haslohs aufgeschriebene Geschichte beginnt im 13. Jahrhundert. In einem Kaufvertrag vom 6. Juli 1253 wird ein Handel zwischen „Herslo“ und den Räten von Lübeck und Hamburg beurkundet. Entsandter urkundlicher Zeuge für Herslo ist ein „Domenicus Hartmann de Her-slo“. In einer zweiten Dokumentation aus dem Jahr 1279 geht es um eine Streitschlichtung mit dem sogenannten Hamburger Kapitel über Fragen von Grenzverläufen. Der Schlichtungsvergleich wird in einem Protokoll dokumentiert. Mitunterzeichner sind zwei Herren aus Herslo: Luderus de Herslo, Layci (Laie) und Hartuuicus de Herslo, Canonici (Domherr). Die Verwendung eines Namens der Gebietseinheit „Hasloh“ für „Herslo“ und zugleich die Bezeichnung „Dorf Hasloh“ ist erstmals im 14. Jahrhundert, und zwar im Jahr 1345 im Zusammenhang eines Grundstücksverkaufs, urkundlich dokumentiert worden. Teilweise wurde im 14. Jahrhundert unser Dorf auch „Herkesloh“ genannt. Nachweisbar ist zudem, dass das Gebiet von Herslo auch vor der ersten dokumentierten Erwähnung besiedelt war. Frühgeschichtliche Zufallsfunde im späteren Hasloh (Feuersteinbeile, Klingen, Klingenschaben, geordnete Findlingsreihen etc.), nördlich des Ostermoors und am Klövensteen, lassen darauf schließen.
In diesem Jahr (2023) kann Hasloh auf 770 Jahre seines Bestehens als „Urkunds-Ort“ zurückblicken. Anhand der vorstehend genannten Papiere kann aus ihnen geschlossen werden, dass im 13. Jahrhundert in unserem hiesigen Gebiet bereits von Obrigkeiten vorgegebene Landrechte wirksam waren. Hierauf verweisen insbesondere die Unterschriften der urkundlichen Erwähnung aus dem Jahre 1257.
Es wird deutlich: Die Siedlungsgemeinschaft hatte sich zum einen gemeinsam auf eine Person als repräsentativen Vertreter ihrer kollektiven Interessen verständigt, dem sogenannten Laien. Dadurch ist zu erkennen, dass das Dorf offenkundig über eine geachtete Ordnung zur Gestaltung ihrer Lebenswelt verfügte. Daneben zeichnete für den Ort ein Domherr verbindlich. Dies verweist darauf, dass die überörtliche Herrschaft dem - sogenannten - „Kirchspiel“ zugeordnet war. Dies heißt, dass die Regelung der Dorfentwicklung nicht ausschließlich in der Autonomie einer Siedlung, sondern zugleich mit in den Händen der Kirche lag. Sie unterstand also parallel zur Selbstbestimmung im Siedlungsgebiet den Wertorientierungen sowie der Gestaltungsmacht von Domherren. Domherren waren den Kirchen einzelner Siedlungsgebiete mit ihren Führungszuständigkeiten im zentralisierenden Kirchspiel überregional vorangestellt.
Die bei den Siedlern bzw. der Kirche geltenden Ordnungsvorgaben waren einerseits auf innere Gemeinschaftsentwicklungen fokussiert. Dabei ging es darum, strukturell allgemeine Angelegenheiten der Ansiedlung zu organisieren und sich abzustimmen. Dazu gehörte auch die Armenversorgung. Andererseits galt es, das Siedlungsgebiet nach außen hin rechtlich abzusichern, wie das Dokument über die friedliche Beilegung von Grenzkonflikten mit Hamburg belegt.
Über die Zuverlässigkeit der Anwendung weiteren Rechts in „Herslo“ liegen uns aufgrund des Mangels an aussagekräftigen Belegen bislang noch keine genauen Angaben vor. Festhalten lässt sich jedoch, dass das ursprüngliche Siedlungsgebiet unseres Dorfes seit dem 13. Jahrhundert bezüglich seiner Zukunftsausrichtung über einen „regelbasierten“, ordnenden Ausgangspunkt verfügte, was offenkundig früh mit von auf Dauer ausgerichteten örtlichen Gestaltungszielen verbunden war. Dies führte dann in folgenden historischen Etappen über eine örtlich „arteigene Siedlungsgestaltung“ bis zur heutigen „Ausformung der Gemeinde Hasloh“.
Es ist das Ziel der in der „Geschichtswerkstatt Hasloh e.V.“ tätigen Mitglieder, aufzuspüren, zu verstehen, zu erklären und zu dokumentieren, wie sich die „Gestaltung Haslohs“ im Verlauf der vergangenen Jahrhunderte vollzogen hat. Was die Mitarbeiter der Geschichtswerkstatt dabei zutage fördern werden, hängt zum einen von den Materialbeständen in unserem Dorfarchiv sowie weiteren öffentlich zugänglichen Quellen ab. Bislang liegen in unserem Archiv erst für die Zeit ab dem 17. Jahrhundert zunehmend aufschlussreicher vorhandene Unterlagen vor. Weiteres muss noch in bzw. außerhalb Haslohs erschlossen werden. Zum anderen wird der Erfolg der Arbeit davon abhängen, ob es gelingt, vermehrt zusätzliche Personen für die Arbeit bei uns zu begeistern, was jeweils die Bereitschaft zur ehrenamtlichen Tätigkeit voraussetzt.
Als geografische Ausgangspunkte konzentriert sich unsere geschichtliche Spurensuche auf zwei Entwicklungsräume: Erstens in allgemeiner Darlegung auf die Gestaltung des Holsteinischen vom Herrschaftsgebiet Schauenburger Grafen bis zur Konstituierung Schleswig-Holsteins als Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland. Zweitens geht es dann, speziell bezogen auf den Raum Pinneberg, um eine vertiefende Darstellung seiner Entwicklung von der „Grafschaft Holstein-Pinneberg“ zur „Herrschaft Pinneberg“ sowie zum „Herzogtum Holstein“ und zum Holstein als Provinz Preußens. Beide Räume waren für das Siedlungsgebiet von Herslo / Herkesloh / Hasloh in wesentlichen Etappen seines Werdens zentrale Aus-gangspunkte individueller Lebensgestaltung, sozialer Beziehungsgeflechte und gemeinschaftlicher (Rechts-)Ordnungen der örtlichen Lebenswirklichkeit. In Zuge dieser Formgebung unseres späteren Dorfes haben innere wie äußere Faktoren über Jahrhunderte prägend gewirkt, teilweise mit für Hasloh heute noch erkennbaren typischen Tradierungen.
Im Geschichtsverlauf tritt immer als Ereignis ein, dass sich Individuen bzw. soziale Gemeinschaften herausfordernden Entwicklungsschüben zu stellen haben. Diese verlangen von den Einwohnern sowie den in auffälliger Weise gestaltend wirkenden Akteuren eines Siedlungsgebietes, gemeinsam teilweise tiefgehende Veränderungsprozesse bewältigen zu müssen. Und dies im Idealfall zum Wohle einer möglichst großen Zahl der Angehörigen der eng miteinander verbundenen örtlichen Gemeinschaft.